Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Bequeme Feindbilder führen zu faulem Denken.
I am altering the plan. Pray that I don‘t alter it any further. (Darth Vader)
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